
"Und was passiert jetzt?"
Eine Hilfe für das Verhalten im Zusammenhang mit Corona (Stand 6.12.2021) vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg

Bescheinigung über die Durchführung der Selbsttestung im häuslichen Bereich
Führen Sie den Test vor dem Gang zur Schule durch und dokumentieren Sie mit Testdatum und Ihrer Unterschrift die drei wöchentlich durchgeführten Selbsttests. Damit bestätigen Sie gleichzeitig ein negatives Testergebnis. Die Schule sammelt die Dokumentation für die Statistik regelmäßig ein und testiert Ihnen die durchgeführten Testungen.
Die Schulen erfassen und dokumentieren die durchgeführten Testungen, Namen werden jedoch nicht erfasst. Im Falle eines positiven
Testergebnisses sind Sie verpflichtet, unverzüglich einen PCR Test durchführen zu lassen. Bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses
dürfen Sie die Schule nicht betreten.
Die Schulen erfassen und dokumentieren die durchgeführten Testungen, Namen werden jedoch nicht erfasst. Im Falle eines positiven
Testergebnisses sind Sie verpflichtet, unverzüglich einen PCR Test durchführen zu lassen. Bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses
dürfen Sie die Schule nicht betreten.